Unsere Einrichtungen
Stationäre Pflege richtet sich an Personen, die aufgrund von Krankheit oder Alter vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in ihrem bisherigen Wohnumfeld versorgt werden können. Dadurch unterscheidet sich die stationäre Pflege von der ambulanten Pflege im eigenen häuslichen Umfeld.
Zur St. Hedwig Stiftung gehören fünf Alten- und Pflegeheime in der Region, die Kurz- und Langzeitpflege anbieten. (siehe Karte unten)
So ermöglichen wir älteren und pflegebedürftigen Menschen im Nordkreis Vechta und umliegenden Regionen eine heimatnahe Betreuung, Pflege und Versorgung, die sich an den individuellen Bedürfnissen orientiert.
Pflege auf höchstem Niveau
In unseren Alten- und Pflegeheimen stehen den uns anvertrauten Menschen rund um die Uhr freundliche und hochqualifizierte Pflegefachkräfte zur Verfügung. Die pflegerische Betreuung und Versorgung erfolgt auf Basis der vorgeschriebenen Pflegestandards und darüber hinaus. In Zusammenarbeit mit den behandelnden Hausärzten, Fachärzten und Therapeuten wird eine optimale fachliche und pflegerische Betreuung gewährleistet.
Unser Ziel ist es, für ältere Menschen und Pflegebedürftige ein weitgehend selbstständiges und selbstbestimmtes Leben in der Mitte der Gesellschaft aufrechtzuerhalten.
Privatsphäre und familiäre Gemeinschaft
In unseren stationären Einrichtungen leben die Bewohnerinnen und Bewohner in familiären Hausgemeinschaften zusammen. Zu jeder Wohngruppe gehören ca. 10 bis 14 Einzelzimmer sowie gemeinsame Wohn- und Essräume. So kann jeder wählen, zwischen seiner Privatsphäre oder dem Miteinander mit anderen Menschen. Die Zimmer sind modern, hell und freundlich eingerichtet. Selbstverständlich ist auch Platz für den eigenen Fernsehsessel, eigene Bilder oder kleine Erinnerungsstücke.
Aktiv bleiben
Unser Team bietet unseren Bewohnerinnen und Bewohnern regelmäßig eine Vielzahl an Aktivitäten und Veranstaltungen an. Dazu gehören Bewegungsübungen, Singen und Rätseln, gemeinsame Gottesdienste, Feste und Feiern sowie Spaziergänge. Selbstverständlich ist es jedem freigestellt, sich zu beteiligen. Unser Pflegepersonal kümmert sich darum, dass jeder individuell nach seinen Möglichkeiten beteiligt wird. So fördern wir das Miteinander, aktivieren und regen zum Austausch an.
Langzeitpflege (Vollstationäre Pflege)
Wenn aufgrund zunehmender Pflegebedürftigkeit die Pflege zu Hause durch Angehörige und ambulante Pflegekräfte nicht mehr ausreichend sichergestellt werden kann, ist der Zeitpunkt gekommen, über einen Umzug in eine unserer stationären Pflegeeinrichtungen nachzudenken.
Unter Langzeitpflege oder vollstationärer Pflege wird im Rahmen der Pflegeversicherung der dauerhafte Aufenthalt in einem Pflegeheim verstanden. Dahinter verbirgt sich ein Komplettangebot von Wohnen, Pflege, Versorgung sowie zusätzliche Betreuung und Aktivierung.
- Welche Kosten entstehen?
Grundsätzlich kann man drei Kostenfaktoren bei der stationären Pflege unterscheiden:
- Kosten für die Pflege
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten
Lediglich für die pflegebedingten Kosten stellt die Pflegeversicherung Leistungen zur Verfügung, und zwar abhängig vom Pflegegrad
Die aktuellen Pflegesätze für unsere stationären Pflegeeinrichtungen stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.
Kurzzeitpflege
Für viele Menschen ist es eine Herzensangelegenheit, sich um ältere oder pflegebedürftige Angehörige selbst zu kümmern. Doch auch pflegende Angehörige können vorübergehend ausfallen oder benötigen mal eine Auszeit. Dann ist die St. Hedwig Stiftung mit ihren Angeboten der Kurzzeitpflege bzw. der Verhinderungspflege genau der richtige Ansprechpartner.
Kurzzeitpflege ist eine stationäre, jedoch zeitlich begrenzte Unterbringung in einer unserer Pflegeeinrichtungen. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn weder häusliche noch teilstationäre Pflege möglich ist, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflegeperson ausfällt. Als Gast in unserer Kurzzeitpflege übernehmen wir die Versorgung und Pflege für bis zu acht Wochen.
Das Angebot zur Kurzzeitpflege besteht in allen unseren stationären Pflegeeinrichtungen ebenso wie in unserer ambulanten Wohngemeinschaft Haus St. Bonifatius in Bakum.
- Welche Kosten entstehen?
Von der Pflegekasse werden Kosten einer stationären Kurzzeitpflege je nach Pflegegrad für längstens acht Wochen (56 Tage) je Kalenderjahr bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 1.774,00 EUR übernommen. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, kann der Leistungsbetrag um bis zu 1.612,00 EUR aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 3.386,00 EUR im Kalenderjahr erhöht werden.
- Checkliste Kurzzeitpflege – Welche Unterlagen werden benötigt?
Damit wir Ihren pflegebedürftigen Angehörigen bestmöglich betreuen und versorgen können und auch in Notfällen alle notwendigen Unterlagen vorliegen haben, hilft Ihnen die nachstehende Checkliste:
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Ärztliche Anordnungen, Ärztliche Bescheinigungen, Krankenunterlagen
- Impfausweis, Schwerbehindertenausweis, Versichertenkarte, Allergieausweis
- Medikamentenplan
- Leistungsbescheid der Pflegekasse
- Bescheide zur Befreiung von Arzneimittel- und Fahrtkostenzuzahlung
- Personalausweis
- Medikamente und Pflegehilfsmittel für den Aufenthaltszeitraum
- Auflistung aller Termine, die während des Aufenthalts wahrgenommen werden müssen (Arzttermine, Therapietermine, Tagespflege usw.)
- Kontaktadressen von Haus- und Facharzt, Therapeuten usw.
- Kontaktdaten des zuständigen Angehörigen